BKA-Präsident Holger Münch sprach von technisch sehr anspruchsvollen und personalintensiven Ermittlungen. Er hob die internationale Zusammenarbeit mit Behörden in den USA, den Niederlanden und der europäischen Polizeiorganisation Europol hervor. »Das war beispielgebend für die Verbrechensbekämpfung im digitalen Raum.«
Münch forderte zugleich einen eigenen Straftatbestand und damit eine klare gesetzliche Regelung gegen das Betreiben von kriminellen Online-Handelsplattformen. Es gebe schon einen Vorschlag dazu, der aber noch nicht umgesetzt sei. »Wir müssen Schritt halten mit der gesellschaftlichen Entwicklung.«
Gegen die drei Verdächtigen in Deutschland laufen Ermittlungen wegen gewerbsmäßiger Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Strafrahmen dafür liegt laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 1 und 15 Jahren Haft.