Nach CRN-Recherchen

Microsoft verklagt Lizengo

16. Oktober 2019, 12:29 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Microsoft zieht gut aufmunitioniert vor Gericht

Ein funktionierender Schlüssel ist noch lange keine Garantie für ein gültiges Nutzungsrecht
Ein funktionierender Schlüssel ist noch lange keine Garantie für ein gültiges Nutzungsrecht

Für die CRN damit klar war, dass von diesen Angeboten besser Abstand genommen werden sollte. Das bestätigten uns auch die Einlassungen von Microsofts Produktidentifikationsdienst PID zu mehreren von uns eingereichten Testkäufen. Immer wieder war der Tenor hier: Aus den vorliegenden Dokumenten ist keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten. Nicht nur für Unternehmen also eine äußerst dürftige Basis, um damit in einen Audit oder ein Verfahren zu gehen. Andere Medien, die sich ebenfalls mit den »Edeka-Lizenzen« beschäftigt haben, sehen das offenbar nicht so. Immer wieder kamen sie in den letzten Wochen zum Schluss, dass hier rechtlich wohl nichts einzuwenden sei und insbesondere Privatnutzer sowieso nichts zu befürchten hätten. Ein potenziell gefährlicher Rat.

Dabei wurde auch immer wieder als vermeintlicher Beleg bemüht, dass schließlich auch Microsoft selbst nichts gegen den Anbieter unternehme. Dass entsprechende Schritte aber einer genauen Vorbereitung mit Schritten wie der Aufnahme, Prüfung und Sicherung von Beweisen bedürfen und auch Juristen bei solch komplexen Themen nunmal ihre Zeit brauchen, wurde übersehen. Andere gingen gar soweit, die ganze Aufregung nur darauf zurückzuführen, dass Microsoft und seine Partner der cleveren Konkurrenz mit ihren billigen Angeboten den Erfolg neiden würden. Sofort wurden hier Erinnerungen an PC Fritz wach, der es ebenfalls immer wieder geschafft hatte, Kunden – aber auch weite Teile der IT-Presse – an der Nase herumzuführen und sich als Opfer der »gierigen« Softwarebranche darzustellen.

Dass dem jedoch auch im Falle Lizengo mitnichten so ist, zeigt sich nun einige Wochen später. Denn inzwischen geht Microsoft sehr wohl – und mit einigen Pfeilen im Köcher gerüstet – rechtlich gegen den Anbieter und seine Softwarekarten im Lebensmittelmarkt vor.


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