Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern. Aufgrund der erlaubten Rabatte dürfte die zu zahlende Summe am Ende unter den insgesamt 600 Millionen Euro für beide Jahre liegen.
»Die Bundesregierung begrüßt, dass es gelungen ist, zugunsten der betroffenen Unternehmen die höchstmögliche Begrenzung der Rückforderungssumme zu erreichen«, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. »Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten […] bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich abgesichert.« Für einige Altfälle komme es aber zu teilweisen Rückforderungen.
»Die konkrete Rückforderungsbelastung und Zahl der betroffenen Unternehmen lässt sich pauschal nicht beziffern«, hieß es weiter. Die Bundesnetzagentur werde nun für jedes einzelne Unternehmen eine Berechnung vornehmen und die entsprechende Summe dann zurückfordern.
Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Oliver Krischer, meinte: »Das ist ein Knaller. Mit der anstehenden Rückzahlung können die Netzentgelte für die privaten Haushalte gesenkt werden, weil die damaligen 100-Prozent-Rabatte für die Industrie von den Kleinverbrauchern bezahlt wurden.« Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung habe nach dem endgültigen Atomausstieg 2011 die Großkunden für möglicherweise steigende Strompreise mit einem Wegfall der Netzentgelte entschädigen wollen.