CRN-Interview mit Ivan Bremers vom Händlerbund

Onlinehändler im Kampf gegen die Abmahnindustrie

3. Mai 2018, 14:05 Uhr | Jona van Laak

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Disclaimer und Social-Network-Buttons

CRN: Welches Risiko bergen Disclaimer und Social-Network-Buttons?

Bremers: Disclaimer werden häufig verwendet, um eine Haftung auszuschließen. Dabei sind sie allerdings oft unzulässig und damit rechtlich unwirksam. Social-Network-Buttons wie der »Gefällt-mir-Klick« für Facebook auf Webseiten arbeiten mit Nutzerdaten und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers verwendet werden.

CRN: Was raten Sie, wenn eine Abmahnung eintrifft?

Bremers: Zunächst sollten Betroffene Ruhe bewahren und juristische Hilfe suchen. Schnellschüsse wie das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung sind ebenso gefährlich wie die Abmahnung zu ignorieren. Um hohe Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen zu vermeiden, wird ein Anwalt zunächst die Abmahnung prüfen, die Forderungen gegebenenfalls zu ihren Gunsten modifizieren und schließlich den Fehler auf ihrer Webseite beseitigen.

CRN: Werden Abmahnungen als Mittel eingesetzt, um konkurrierende Unternehmen zu schädigen?

Bremers: Seit zehn Jahren vertritt der Händlerbund abgemahnte Händler und muss ganz klar sagen: Ja, leider. Händler bestätigen uns, dass der Konkurrenzdruck innerhalb der Branche wächst und Händler wegen lapidarer Verstöße teilweise mit mehreren Abmahnungen pro Jahr überzogen werden.


  1. Onlinehändler im Kampf gegen die Abmahnindustrie
  2. Disclaimer und Social-Network-Buttons
  3. Abmahnungen als Stimmungskiller?

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