Greifen Mitarbeiter über Anwendungen von Drittanbietern auf SAP-Systeme zu, sind dafür nach Meinung von SAP zusätzliche Lizenzen notwendig. Ein britisches Gericht sah das jetzt ebenso.
Die indirekte Nutzung von Software ist schon länger eine Streitfrage zwischen Kunden und großen Software-Herstellern wie SAP oder Oracle. Diese argumentieren, auch wenn Mitarbeiter nicht direkt auf ihre Systeme zugreifen, sondern über die Anwendungen von Drittanbietern, müsse dies lizenziert werden. Ein britisches Gericht schloss sich dem jetzt an und gab SAP recht, das den Spirituosenhersteller Diageo verklagt hatte, der unter anderen durch Marken wie Guinness, Johnnie Walker, Ron Zacapa und Smirnoff bekannt ist.
Diageo nutzt seit 2004 die »mySAP Business Suite«, führte aber 2011 zwei Dienste von Salesforce.com ein, welche auf diese zugreifen. Hierfür seien zusätzliche Lizenzen und Wartungsgebühren notwendig, argumentierte SAP und forderte insgesamt 54 Millionen Dollar an Nachzahlungen und Schadensersatz ein. Das Gericht sah das im Grundsatz genauso, sei die Abrechnungsgrundlage laut Lizenzvertrag doch die Zahl sogenannter »Named User«. Nur diese dürften direkt oder indirekt auf die SAP-Anwendungen zugreifen, nicht jedoch weitere User über Drittanwendungen (Fallnummer: HT-2015-000340).
Ob SAP tatsächlich die geforderte Summe zugesprochen wird, steht allerdings noch nicht fest, da noch geklärt werden muss, wie viele Anwender tatsächlich auf die SAP-Daten zugegriffen haben.