Inwieweit das Urteil nun Signalwirkung hat, bleibt abzuwarten. Zwar nutzt SAP international einheitliche Lizenzbedingungen, doch in Deutschland beispielsweise werden diese wie AGBs behandelt, sodass zunächst geprüft werden müsste, ob sie wirksam sind. Ebenso müsste untersucht werden, ob die Drittanbieterdienste auch SAP-Code nutzen oder nur über Schnittstellen auf Daten zugreifen – und in welchem Umfang sie das tun: Wie ein menschlicher Nutzer oder automatisiert im großen Stil. Letzteres wäre wohl kaum ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nach den Lizenzbedingungen.