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Abmahnrisiko

Artikel »bald verfügbar« reicht nicht

Das OLG München hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt entschieden, dass die Angabe, ein Artikel sei »bald verfügbar« zu vage ist und gegen die gesetzliche Informationspflicht des Anbieters verstößt.

Von Amsterdam nach Barcelona

Die ISE zieht 2021 um

Auf der diesjährigen ISE wurde nur gemunkelt, jetzt ist es offiziell: 2021 zieht die…

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BGH-Urteil zum digitalen Nachlass

Internet-Konten sind vererbbar

Fünfeinhalb Jahre nach dem Tod ihrer Tochter setzen sich die Eltern gegen Facebook durch:…

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Salesforce

Neue Generation der Service Cloud

Service Cloud Einstein kombiniert CRM-Daten, KI und geführte Prozesse und soll somit…

Sinkende Follower-Zahlen

Twitter streicht gesperrte Accounts aus Statistik

Um die Glaubwürdigkeit des eigenen Angebots zu erhöhen, streicht Twitter mehrere Millionen…

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19 Milliarden Dollar geboten

Broadcom will Softwarekonzern CA schlucken

Nachdem die Übernahme des Konkurrenten Qualcomm durch Präsident Trump verhindert wurde,…

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Deutschland, Frankreich und Luxemburg

Europäisches Testfeld zum autonomen Fahren

Bis Ende des nächsten Jahres soll ein Testfeld eingerichtet werden, mit dem Erfahrungen…

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Europäische KI-Initiative

»Airbus« der künstlichen Intelligenz

Die Politik sucht nach Wegen, um Europa beim Zukunftsthema KI stark aufzustellen. Eine…

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EU sieht Machtmissbrauch bei Android

Neue Milliarden-Strafe für Google wahrscheinlich

Die Hinweise darauf, dass die EU-Kommission Google auch in ihrem zweiten…

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Vom 29. bis 30. August in Fulda

Acmeos Partnerkonferenz feiert runden Geburtstag

In Fulda veranstaltet Acmeo Ende August seine Jubiläums-Partnerkonferenz. Der…

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