Abmahnrisiko

Artikel »bald verfügbar« reicht nicht

13. Juli 2018, 9:19 Uhr | Daniel Dubsky
© MH - Fotolia

Das OLG München hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt entschieden, dass die Angabe, ein Artikel sei »bald verfügbar« zu vage ist und gegen die gesetzliche Informationspflicht des Anbieters verstößt.

Wer in seinem Onlineshop nur unbestimmte Angaben zur Lieferzeit macht, riskiert eine Abmahnung. Das musste auch Media Markt erfahren. Im August 2016 hatte der Elektronikhändler ein »Samsung Galaxy S6« im Internet angeboten und zur Lieferzeit nur angegeben »Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar«, auch während des Bestellvorgangs. Das sei zu unkonkret, meinte die Verbraucherzentrale NRW und stellte einen Unterlassungsantrag.

Bereits im vergangenen Oktober hatte das LG München sich dieser Auffassung angeschlossen und zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Das OLG München war nun in der Berufungsverhandlung derselben Meinung (AZ 6 U 3815/17) und begründete seine Entscheidung ebenso mit EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, wonach der Händler dem Verbraucher den Termin, bis zu dem die Waren geliefert werden, nennen muss. Wolle er sich nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, könne er auch einen Lieferzeitraum angeben.

Der unkonkrete Liefertermin entziehe dem Verbraucher die Möglichkeit, den Händler in Verzug zu setzen und wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung der eingegangenen Leistungspflichten juristisch zu belangen, erklärte das OLG. Media Markt hatte zwar argumentiert, die genutzte Angabe sei im Onlinehandel üblich und vom Verbraucher akzeptiert. Der erwarte gar keinen Liefertermin, weil er auf die fehlende Verfügbarkeit hingewiesen wurde. Dies rechtfertige keinen Wettbewerbsverstoß, so das Gericht, zumal unklar sei, ob die Praxis tatsächlich für den gesamten Onlinehandel repräsentativ sei.

Eine Revision beim Bundesgerichtshof hat das OLG München nicht zugelassen. Dagegen kann Media Markt allerdings noch Beschwerde einlegen. Das Urteil ist daher auch noch nicht rechtskräftig.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Media-Saturn

Matchmaker+