Muster-Antrag als Hilfestellung

So lassen Sie Links bei Google löschen

27. Mai 2014, 12:47 Uhr | Lars Bube
Um Links zu persönlichen Daten bei Google löschen zu lassen, empfiehlt sich aktuell der Weg über ein direktes Anschreiben. (Bild: Kirill_M, fotolia.de)
© Kirill_M

Google arbeitet derzeit an einem neuen Einspruchsverfahren, um Löschanträge gemäß dem Urteil des EuGH entgegen zu nehmen. Schnellere Hilfe verspricht ein direkter Löschantrag an Google.

Seit der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden hat (Urt. v.13.05.2014, Az.: C-131/12), dass jeder Bürger das Recht hat, gewisse persönliche Daten aus den Suchergebnissen bei Google löschen zu lassen, versuchen immer mehr Europäer von diesem »Recht auf Vergessenwerden« Gebrauch zu machen. Allerdings ist das Vorgehen dabei nicht ganz einfach. Denn die bislang von Google für solche Fälle vorgehaltenen Onlineformulare sind eigentlich nicht für diese Fälle gedacht und führen daher oft nicht zum gewünschten Ergebnis, oder ziehen eine lange Bearbeitungszeit nach sich. Gerade bei einem dringenden Löschungswunsch sind sie somit nicht der geeignete Weg. Google arbeitet zwar inzwischen an einem neuen Verfahren, das speziell für diese Art von Löschanträgen gedacht ist, allerdings ist noch nicht klar wann es veröffentlicht wird und wie schnell und unkompliziert die Löschung dann vonstatten geht. Nachdem darüber hinaus auch die nationalen Gerichte erst noch genaue Kriterien für die Vorgaben des EuGH bestimmen müssen, wann und wie Löschungen erfolgen müssen, kann es sogar noch Jahre dauern, bis hier Rechtssicherheit besteht.

Fachanwälte empfehlen deshalb, sich mit etwaigen Löschungswünschen zumindest derzeit noch lieber direkt an Google zu wenden. Ein solches direktes Schreiben hat zudem den Vorteil, dass Google die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss, wenn sich das Unternehmen nicht innerhalb von zwei Tagen dazu äußert oder darauf antwortet. Um es den betroffenen Nutzern besonders einfach zu machen, hat beispielsweise die Kanzlei Wilde Beuge Solmecke (WBS Law)auf ihrer Webseite ein entsprechendes Musterschreiben veröffentlicht, mit dem eine solche Eingabe bei Google erfolgen kann. Bevor Sie das Schreiben herunterladen und die gelb markierten Felder ausfüllen, empfiehlt es sich, folgende Punkte abzuklären und einige Dokumente vorzubereiten:

  • Als Antragsteller sollten Sie einen Screenshot des betroffenen Links bei Google erstellen und speichern oder ausdrucken.
  • Zudem müssen Sie Ihr Interesse an der Löschung kurz begründen, indem Sie etwa ausführen, warum Sie sich durch die zu löschenden Einträge beeinträchtigt fühlen oder ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen.
  • Dem Schreiben an Google muss immer auch eine Kopie des Personalausweises des betroffenen Antragsstellers beigefügt werden.
  • Obwohl das Schreiben grundsätzlich auch per Email (support-de@google.com) eingesendet werden kann, empfehlen die Anwälte den postalischen Weg als Brief per Einschreiben zu wählen. Auf diesem Weg kann sich Google nicht mit einer automatisierten Antwort auf der Pflicht befreien.

Weitere Tipps für erfolgreiche Anträge auf Löschung und die Voraussetzungen dafür gibt Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Video:


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Google Germany GmbH

Matchmaker+