Schreiben des Bundesjustizministerium

»Software-Gebrauchthandel ist legal«

7. Juli 2009, 6:03 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Oracle-Urteil verlangt Zustimmung des Herstellers

Reseller, die mit gebrauchter Software handeln, loben die klaren Worte der Ministerin. »Die Aussagen schaffen weitere Klarheit und entziehen der Verunsicherungskampagne der großen Software-Hersteller den Boden«, kommentiert Peter Schneider, Geschäftsführer von Usedsoft. Schneider wehrt sich insbesondere gegen die Auslegung von Microsoft. Der Softwarehersteller hatte im Urteil des OLG Münchens (Oracle gegen Usedsoft) auf die Begründung des Gerichts gepocht, wonach der Handel »gebrauchter Softwarelizenzen generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf«. Dass das Münchner »Oracle-Urteil« auch für Microsoft-Software gelte, sieht Schneider nicht. »Diese wird im Gegensatz zu Oracle-Software gerade nicht online vertrieben«, so Schneider.

Eine BGH-Entscheidung in Sachen Oracle wird wohl erst in zwei bis drei Jahren endgültige Klärung bringen, rechnet Schneider. Derweil begrüßt der Usedsoft-Geschäftsführer das Schreiben aus dem Bundesjustizministerium: »Um so erfeulicher ist es für unsere Kunden, dass die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Volumenlizenzen nun auch von der Bundesjustizministerin bestätigt wurde«, so Schneider.


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