Die EU-Kommission möchte digitale Grenzen in Europa abschaffen und Streams- und Videotheken unabhängig vom Herkunfts- und Aufenthaltsland überall in Deutschland abrufbar machen. Das ruft die Kreativbranche auf den Plan.
Aktuell gilt bei der Onlineverwertung von urheberrechtlich geschützten Filmen und Serien das sogenannte Territorialitätsprinzip: Mehrere Gesetze legen fest, dass die Werke grundsätzlich in jedem einzelnen Land ausreichend für jede einzelne Verwertung lizenziert werden müssen. Das gilt auch für die Abrufbarkeit von Online-Mediatheken. Wie Rechtsanwältin Rafaela Wilde von der Kölner Kanzlei WBS berichtet, existiert aber gerade bei Filmen oft eine Vielzahl von Lizenzen, die nach dem jeweiligen nationalen Recht eines Landes eingeholt werden müssen. Erst dann, wenn alle Lizenzen für den Film geklärt sind, dürfen ihn die Nutzer in diesem Land abrufen. Rechteinhabern kommt so für jede Lizenz in einem Land eine gesonderte Vergütung zu. Aktuell werden solche Schranken mittels Geoblocking kontrolliert. Die Technik sorgt dafür, dass Medieninhalte in einem einzelnen europäischen Land abgerufen werden können, in einem anderen Land der Europäischen Union jedoch nicht.
Mit ihrem Vorstoß zu einem »digitalen Binnenmarkt für Europa« will die EU-Kommission diese digitalen Grenzen bis 2019 abschaffen und hat dafür ein Paket mit insgesamt 16 Maßnahmen vorgestellt. Die Begründung: Digitale Grenzen seien in einem vereinten Europa und einem globalen Medium nicht länger tragbar.
Verbraucher sollen freieren Zugang zu Internetinhalten erhalten, ohne dass die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber zu sehr beschränkt werden. Eine bereits beschlossene Regelung, die 2018 in Kraft tritt, ist die Portabilitätsverordnung. Mit ihr sollen EU-Bürger bald auf ihre bezahlten Streaming-Accounts im Ausland zugreifen können.