Eigentlich soll die Reform das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Kritiker wenden ein, dass Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 - der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißt - künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Upload-Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hält das für Unfug. Insbesondere Artikel 13 sei »absolut notwendig«, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er verpflichte Plattformen, den Missbrauch geistigen Eigentums zu verhindern. »Wer hier mit Upload-Filtern argumentiert, führt die Menschen in die Irre. Es geht darum, dass Google und andere die uneingeschränkte Macht haben wollen - und für Inhalte, die andere erarbeitet haben, nicht bezahlen wollen.« Upload-Filter seien nicht zwingend notwendig. Oettinger hatte das Vorhaben 2016 als damaliger Digitalkommissar vorgeschlagen.
Ebenfalls umstritten ist der Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.