Internetauftritt unter eigenem Firmennamen

Wann eine Domain beansprucht werden kann

5. August 2015, 11:50 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Domain schon zu lange registriert

Eigentlich hätte die Klage des Finanzdienstleisters gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Schließlich erkannte das OLG die Schutzfähigkeit der Kombination aus »Credit« und »Safe« an. Auch waren die Richter der Meinung, dass die Klägerin durch die Re-gistrierung der Domain in ihrem unternehmerischen Handeln eingeschränkt werde. Schließlich erwarte der Verbraucher, dass der Name der jeweiligen Internetadresse zugleich auch der Name des Betreibers der Website ist. Allerdings sei diese Beeinträchtigung grundsätzlich hinzunehmen, denn in Deutschland gilt bei der Domainregistrierung das sogenannte Prioritätsprinzip, das dem Ersten Interessenten das Recht an der Domain zubilligt. Dies führte allerdings nicht zum Scheitern der Klage: Das hanseatische Gericht urteilte zugunsten der Beklagten, dass in diesem Falle keine Namensrechtsverletzung vorliegt. Denn zum Zeitpunkt der Eintragung der Domain besaßen weder die klagende deutsche Tochtergesellschaft noch ihre Konzernmutter Namensrechte an der Bezeichnung »creditsafe«. Zudem sahen die Richter auch im mangelnden Interesse der Beklagten, eigene Inhalte unter der Domain zu veröffentlichen, keinen Rechtsmissbrauch.

Rechtsexperte Wedell rät Unternehmen deshalb, vor einer Klage um die Herausgabe einer Domain die Erfolgsaussichten des juristischen Schrittes genau abzuklären. Schließlich können schon Kleinigkeiten, wie im obigen Fall der Umstand, dass der Name der Klägerin zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung noch nicht existierte, zu einer teuren und ärgerlichen Niederlage vor Gericht führen.


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