Geldgeschenke: Oft versprechen Cyberkriminelle, dem Empfänger Geld aus angeblichen Versicherungen, Steuererstattungen oder Erbnachlässen zu überweisen. Damit das Geld auf dem Konto landet, ist auch hier eine »Bearbeitungsgebühr« fällig. Natürlich kommt der zugesicherte Betrag nie an. Foto: Robert Kneschke/Fotolia