Einschränkende Regeln
Trotz der engen transatlantischen Partnerschaft gibt es noch immer Regelungen, die einem weiteren Wachstum entgegenstehen. So sind zwar die meisten IT-Produkte zollfrei, allerdings gilt dies nicht für die von der IT kaum noch zu unterscheidende Unterhaltungselektronik. Das führt dazu, dass die deutschen Verbraucher zum Beispiel für einen importierten Flachbildfernseher, für den 14 Prozent Zoll veranschlagt werden, mehr bezahlen als nötig. Umgekehrt werden deutsche Produkte in den USA teurer und damit schwerer verkäuflich. „Besonders betroffen sind neue, innovative Technologien, die in bestehende Kategorien für zollfreie Waren nur schwer einzuordnen sind. Man denke nur an vernetzte TV-Geräte oder Produkte rund um Wearable Computing wie Google Glass“, so Kempf.
Ebenso sollten nach Ansicht des Bitkom in einem transatlantischen Handelsabkommen technische Standards verbraucherfreundlich geregelt werden. „Ein Gerät, das in einem Land geprüft, zugelassen und auf den Markt gebracht wurde, sollte auch in allen anderen beteiligten Ländern verkauft werden dürfen“, so Kempf. Das spart Zeit und Kosten für die Unternehmen – und ist damit ein Vorteil für die Verbraucher, die schneller und günstiger gerade an besonders innovative IT-Geräte kommen. Ebenso fordert der BITKOM, dass bei der Zuteilung von Frequenzen für den Mobilfunk auf internationale Interoperabilität geachtet wird. „Urlauber und Geschäftsreisende haben zu Recht wenig Verständnis dafür, dass sie zwei Geräte brauchen, wenn sie das mobile LTE-Breitband in beiden Regionen nutzen wollen“, so Kempf.
Quer durch alle Branchen erzeugt der internationale Handel inzwischen auch digitale Datenflüsse. „Wir müssen international gültige Bedingungen schaffen, die einen sicheren internationalen Datenaustausch verbessern. Das TTIP ist dafür ein geeigneter Ort“, sagte Kempf. Dort, wo Datenschutz-Regelungen nicht vereinheitlicht oder angepasst werden können, könnten Mechanismen der Selbstregulierung eine sinnvolle Lösung sein. „Es ist notwendig darauf zu achten, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht nur verlangt, sondern auch durchgesetzt wird“, so Kempf. So könnten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen der beteiligten Staaten vermieden werden.