25. Oktober 2012, 11:05 Uhr |
Michael Wöhle, Consultant und Projektleiter bei Danes Datennetzwerktechnik und Eberhard Knödler, Geschäftsführer bei BM Green Cooling
Bei der Geothermie geht man davon aus, dass die mittlere Untergrundwassertemperatur 7 °C bis 12 °C beträgt. Man spricht von oberflächennaher Geothermie, wenn eine Tiefe von nicht mehr als 100 m genutzt wird. Wird tiefer gebohrt, kommt das Bergbaurecht zur Geltung.
Wichtig:
Die Dimensionierung von Erdwärmesonden erfolgt nach VDI-Richtlinie 4640-2.
Die Wärme, die dem Boden zugeführt wird, muss ihm auch wieder entzogen werden. Ist dies nicht gegeben, wird von der unteren Wasserbehörde keine Genehmigung erteilt.
In den Trinkwasserschutzgebieten der Zonen 1 und 2 werden fast keine Anlagen genehmigt.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss zusätzlich berücksichtigt werden.