Aktuelle Studie zum Status quo von Rechenzentren

Optimierungspotenzial bleibt oft ungenutzt

9. August 2021, 7:00 Uhr | Klaus Stöckert/jos

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Frei verfügbare Firmware

Eine Anfang März 2021 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Union schafft in diesem Punkt mehr Möglichkeiten bei der Wahl des Wartungskonzeptes, indem sie die Firmware frei verfügbar macht. Die EU-Verordnung 2019/424 ist eine Durchführungsverordnung zur Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG), die eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zum Ziel hat. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die Nutzungsdauer von Servern zu verlängern. Sie besagt, dass die Hersteller von Servern ab sofort verpflichtet sind, ihre Geräte länger mit Sicherheitsaktualisierungen und aktualisierter Firmware zu versorgen.

Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware müssen Hersteller sogar kostenlos anbieten. Die Regelung sieht Ausnahmen vor, dennoch dürfte sie für rund 80 bis 90 Prozent der in Rechenzentren eingesetzten Geräte gelten. Die neuen EU-Vorgaben gelten mit Wirkung für die Zeit „zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells“.
Dennoch hat die Verordnung schon heute Relevanz für IT-Abteilungen. Sie haben jetzt die Gewissheit, dass sie künftige Server-Modelle über viele Jahre nutzen können, ohne Sicherheitseinbußen befürchten zu müssen. 

Klaus Stöckert ist CEO bei Technogroup IT-Service und Member of the Executive Board bei Evernex.

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  1. Optimierungspotenzial bleibt oft ungenutzt
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