Wer heute als Nutzer mit einem Planer über die Modernisierung eines bereits bestehenden Server-Raums spricht, muss in erster Linie klären, ob es tatsächlich nur um einen solchen Raum geht. Denn oft unterschätzen Betreiber heterogen gewachsene Schrankzeilen, in denen mehr steckt als nur die Server des Nutzers. Es geht auch um Begriffe.
Wer dann nach der Definition eines Server-Raums im Internet sucht, wird schnell enttäuscht: Es gibt sie nicht. Betrachten dann beide Parteien - Nutzer und Planer - die einzelnen, in den Schränken eingebauten Komponenten näher, stellt sich schnell heraus, dass dort passive Verkabelungssysteme sowie Router, Firewalls, Core-Switches, Server, SANs und USVs installiert sind und diese nach heutiger Norm einem Rechenzentrum entsprechen. Durch die Möglichkeiten der Migration auf höchster Ebene kann so ein einzelner 42-HE-Schrank zu einem kompletten RZ werden.
Hersteller wie HP, Dell und andere bieten solche RDCs (Rack-Datacenter) bereits an. Dies bedeutet für den Planer, dass er ab sofort auf die DIN EN 50600 zurückgreifen kann, um im Bestand keinen Server-Raum, sondern ein Rechenzentrum zu planen, auszuschreiben und im Bau zu überwachen. Dies ist ebenfalls für Entscheider eine Steigerung der Verantwortlichkeit, da in diesem Fall die neuen Datenschutzrichtlinien und die Qualitäts- sowie Prozess-Management-Systeme des Unternehmens wesentlich höheren Anforderungen unterliegen. Mit dem Begriff Rechenzentrum bezeichnet der Fachmann nach Norm DIN EN 50600 sowohl das Gebäude oder die Räumlichkeiten, in denen die zentrale Rechentechnik (zum Beispiel Rechner, aber auch die zum Betrieb notwendige Infrastruktur) einer oder mehrerer Unternehmen oder Organisationen untergebracht sind. Auch die Organisation selbst, die sich um diese komplexen IT-Systeme kümmert, gehört zum Rechenzentrum (Zugangsschutz, Überwachung, Dokumentation etc.).
Für die meisten Unternehmer ist die Frage sehr verwirrend: Muss ich mich an Normen genauso halten wie an Gesetze? Die einfache Antwort lautet: Nein! Wer sich nach ihnen nicht richtet, hat nur im Störungs- oder Streitfall ein Problem. Wer sich an die Normen hält, erlangt eine normierte und trotzdem individualisierte Lösung und handelt für den Betrieb, die Störungs- und Rechtssituation im eigenen Interesse.
Zunächst gilt: Die Einhaltung von Gesetzen ist Pflicht, die Beachtung von Normen ist hingegen freiwillig. Kein Handwerker ist also rechtlich verpflichtet, Normen anzuwenden oder einzuhalten. Oder wie es der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, formuliert: "DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. (BGH, Az.: VIIZR 184/97). Bindend werden sie stets dann, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt oder Verträge zwischen Parteien auf Normen Bezug nehmen.
Die Planungen von Ingenieurbüros zum Bau neuer Server-Räume, heute also besser als RZ-Lösungen bezeichnet, gehören dazu, etwa Leistungsverzeichnisse, Lastenhefte und/oder funktionale Beschreibungen. Ein weiteres Anwendungsgebiet von Normen: Wenn es ein Problem und damit Streit zwischen den Parteien gibt, dienen die Normen als Entscheidungshilfe dabei, ob korrekt gearbeitet wurde. Dies gilt zum Beispiel, wenn es bei einem Werkvertrag um Sachmängel geht. Die Frage, ob das Werk einen Fehler aufweist, klären Fachleute unter anderem mithilfe der einschlägigen Normen. So gewinnt die neue Norm DIN EN 50600, die im Grunde für große Rechenzentren gedacht war, im kleinen Umfeld an Bedeutung und hilft dem Nutzer und Planer, die richtigen Schritte und Wege zu nehmen, um das neue Rechenzentrum sicher, skalierbar und hochverfügbar errichten zu lassen.
Kein IT-Verantwortlicher spricht heute noch über die IBM-Verkabelung, kein IT-Verantwortlicher sollte heute noch Server-Raum sagen. Die DIN EN 50173 und 50174 sind die Verkabelungsnormen. Die DIN EN 50600 ist die Rechenzentrumsnorm, in denen die Server des Nutzers mit untergebracht sind. Aber eben auch viel mehr, auch in nur einem RDC. Dies ist gängige Praxis und somit Stand der Technik. Ein einzelnes RDC benötigt ebenso eine Zugangskontrolle und Überwachung vor Zugriff wie eine redundante Stromversorgung. Diese muss nicht mit FI-Schutz, sondern mit RCM-Messtechnik gegen fehlerhaftes Abschalten gesichert sein.
Auch die Überwachung von Größen wie Temperatur, Kühlung, Wasser und Leckagen sind für ein RDC notwendig. Der bauliche Brandschutz spielt zudem eine ebenso wesentliche Rolle wie die Möglichkeit, dass RDC mit Sauerstoff-Reduktions- und/oder Löschgas-Systemen zu schützen. Auch sollte die WAN-Anbindung am besten über zwei getrennte Steigbereiche an zwei unterschiedliche Provider realisiert sein.
All dies sind die Merkmale eines Rechenzentrums nach DIN EN 50600, auch wenn das Corpus Delicti nur ein Schrank ist. Die neue Definition einer Infrastruktur sollte Rechenzentrum nach DIN 50600 mit Netzwerk-Unterverteilern nach DIN 50173/174 heißen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil ein Rechenzentrum mit allen Servern und Speichersystemen auch bei den kaufmännischen Verantwortlichen eines Unternehmens einen anderen Stellenwert besitzt, etwa wenn es um Investitionsanträge geht.
"Wie jetzt? Wir bekommen ein neues Rechenzentrum ins Gebäude anstelle des alten Server-Raume?" Dies animiert alle Verantwortlichen sogleich zum intensiveren Nachdenken. Der Begriff Server-Raum sollte nur noch für veraltete Räume mit Hardware verwendet werden. Für die neu zu planenden und zu errichtenden Räume sollte der Ausdruck der Wahl "Rechenzentrum" sein.