BGH-Grundsatzurteil erschwert Finanzierungsmodell für den Handel

Auslaufmodell Null Prozent-Finanzierung?

29. Januar 2015, 10:05 Uhr | Michaela Wurm
© VRD/Fotolia

Für ITK-Händler wird es deutlich schwerer, ihren Kunden künftig noch eine Null Prozent-Finanzierung anzubieten. Ein aktuelles BGH-Grundsatzurteil könnte hier ein neues Spielfeld für Verbraucherschutzanwälte und Massenklagen eröffnen.

Media Markt, Apple, Conrad oder Cyberport stehen stellvertretend für die zahlreichen Händler aus der ITK-Branche, die ihren Kunden eine Null Prozent-Finanzierung anbieten. Noch. Denn am 21. Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil veröffentlicht, das dieses beliebte Verkaufsinstrument zum Auslaufmodell macht – zumindest in seiner bisherigen Form. Damit ihnen diese Finanzierungsform nicht ersatzlos wegbricht, sollten Händler so schnell wie möglich mit ihren finanzierenden Banken über Alternativen sprechen, rät Nils Andersson-Lindström, Rechtsanwalt im Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Schultze & Braun.

Bislang hatten die Institute bei der Null Prozent-Finanzierung dem Händler vom vollen Kaufpreis nur einen bestimmten Teil - beispielsweise 95 Prozent - ausgezahlt. Der restliche Betrag (im Beispiel fünf Prozent) waren ihre Marge. Dieses Vorgehen hat der BGH untersagt. Maßgeblich ist ein Absatz, der unauffällig auf der achten Seite des Urteilstextes steht. Darin legten die Richter fest, dass die Kunden künftig nur noch den Betrag an die finanzierende Bank bezahlen müssen, den die Bank wiederum an den Händler auszahlt.


  1. Auslaufmodell Null Prozent-Finanzierung?
  2. Deutlich unattraktivere Konditionen
  3. Unklare Zukunft
  4. Kunden müssen sich beim Händler beschweren

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