Bewährungsstrafe

Bilanzbetrug: Ex-Geschäftsführer von Leo Computer verurteilt

24. Juni 2013, 11:36 Uhr | Martin Fryba

Ein Ex-Geschäftsführer ist vom Amtsgericht Offenburg wegen Betrugs verurteilt worden. Doch die Akte um den insolventen PC-Assemblierer Leo Computer ist damit noch nicht geschlossen.

Im Verfahren gegen einen Ex-Geschäftsführer hat das Amtsgericht Offenburg kürzlich ein Urteil gesprochen. Der ehmalige Manager von Leo Computer [Name der CRN-Redaktion bekannt] ist zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Bilanzfälschung und Kreditbetrug vor. Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten der Anklage und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte damals Bilanzen und andere Firmendokumente gefälscht und so kreditgebende Banken und auch die Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens getäuscht hatte.

Er hatte unter anderem den Wert des Lagers deutlich zu hoch bewertet. Der Wirtschaftsprüfer hatte die Manipulationen nicht erkannt und die Bilanzen als korrekt testiert. Erst als Mitarbeiter von Leo Computer die Unregelmäßigkeiten entdeckten, wurde der Manager im August 2008 mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Leo Computer musste Insolvenz anmelden, nicht zuletzt wegen eines 2008 verpatzen PC-Deals mit dem Discounter Norma. CRN hatte damals im Zuge der Insolvenz über einen Anfangsverdacht der Bilanzfälschung berichtet.

Wirtschaftsdelikte bei Amtsgerichten ziehen sich oft in die Länge, was sich im Prozess gegen den Ex-Geschäftsführer einmal mehr zeigte. Aus den ursprünglich angesetzten drei Verhandlungstagen wurden letztlich dreizehn. Rund 20 Zeugen traten in dem Strafprozess auf. Mit der Sache vertraute Kreise kritisierten die schleppenden Ermittlungen der Anklage und das offenkundig in dieser Materie überforderte Gericht. »Was da in viereinhalb Jahren ermittelt wurde, hätte ein Schimpanse in einer Woche herausgefunden«, so der süffisante Kommentar eines Insiders gegenüber CRN. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Beklagte haben Berufung eingelegt.

[Anmerkung vom 1.09.2019: Der Anwalt des Beklagten informierte inzwischen CRN und merkt an, dass sein Mandant mittlerweile freigesprochen worden sei. Wir haben den anonymisierten Namen daraufhin durch »Ex-Geschäftsführer« ersetzt].

Bildquelle Vorschaubild: Marko Greitschus/Pixelio.de


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