Aber sind private Aktionen wie die mit der Folie überhaupt legal? »Es wurde kein Auto beklebt, noch irgendwie sonst beschädigt«, erklären etwa die Stuttgarter Aktivisten von »Zweitrat« bei Twitter. »Die Aktion ist bewusst gewaltfrei.« Bei der örtlichen Polizei sieht man das ähnlich. Sachbeschädigung vielleicht? »Es kommt darauf an, was es für ein Aufwand ist, die Folie zu entfernen«, sagt ein Sprecher. In dem Fall halte sich der aber in Grenzen. Anzeigen von Betroffenen gebe es keine - vielleicht auch aus Angst, sich als Falschparker zu outen.
Wird das »Auspacken« hingegen schwieriger, greift Absatz 2 vom Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs. Demnach wird auch derjenige bestraft, der »unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.« Vor Strafe fürchten müssen sich in Stuttgart indes auch die rücksichtslosen Autofahrer: »Die Stadt wird künftig stärker eingreifen«, kündigt ein Sprecher an. »Sie hat Kompetenzen zum Abschleppen von der Polizei übernommen.« Bisher seien jährlich 1500 Autos abgeschleppt worden - künftig dürften es ihm zufolge 2200 sein.
Die Stadt schaffe dafür neue Stellen: Derzeit sind sechs Außendienst-Mitarbeiter unterwegs, die etwa Beschwerden nachgehen und auch berechtigt sind, das Abschleppen einzuleiten. Künftig sollen 4,4 solcher Stellen hinzukommen - zusätzlich eine im Innendienst. Der Sprecher betont: »Wer glaubt, er könne in Stuttgart falsch parken, ist schief gewickelt.«