Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Schärfere Regeln für Investoren-Einstieg

19. Dezember 2018, 16:36 Uhr |
Die Bedingungen für einen Einstieg eines außerhalb der EU beheimateten Investoren werden verschärft
© Gina Sanders - Fotolia

Die Bundesregierung verschärft die Übernahmeregeln für ausländische Investoren. Geschützt werden sollen dabei künftig die Bereiche Verteidigung oder kritische Infrastrukturen.

Die Zeiten sind turbulent - und vor allem Unternehmen aus China drängen nach Deutschland: Die Bundesregierung hat zum Schutz vor Spionage und des geistigen Eigentums die Hürden für ausländische Investoren erhöht. Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung senkte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann. Statt bisher ab einem Anteil von 25 Prozent wird nun schon ab zehn Prozent geprüft.

Das bezieht sich auf Investoren außerhalb der Europäischen Union. Auch wenn im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium betont wird: »Es ist keine Lex China«, sorgten zuletzt Einstiegsversuche chinesischer Investoren für Bauchschmerzen bei der Bundesregierung.

Die Regelung bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigung oder kritische Infrastrukturen - und soll auch Spionageversuche abwehren. So hatte die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern können. Am Ende übernahm die Staatsbank KfW einen Anteil von 20 Prozent an 50Hertz und stach den chinesischen Staatskonzern SGCC aus.

Ziel ist es, dass die Bundesregierung frühzeitiger mitreden kann, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten. Künftig kann per Kabinettsbeschluss damit schon bei dem Versuch, zehn Prozent der Anteile eines Unternehmens zu kaufen, ein Stoppsignal durch die Regierung erfolgen. Zunächst war von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine 15-Prozent-Schwelle geplant, der Wert wurde nun verschärft - er orientiert sich an Vorschlägen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Für die Prüfverfahren kommen unter anderem folgende Bereiche in Frage: Telekommunikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, Krankenhausinformationssysteme, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich. Auch der Medienbereich wurde in die Neuregelung aufgenommen, um zum Beispiel unliebsame Propaganda und Einflussnahme zu verhindern.


  1. Schärfere Regeln für Investoren-Einstieg
  2. Kritik gegen die Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung

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