Es vergeht mittlerweile kein Tag mehr, an dem nicht neue Internet-Betrügereien ans Licht kommen. Sony Deutschland hat sich nun erneut gegen irreführende Angebote von Etailern durchgesetzt und eine Unterlassungserklärung beziehungsweise Einstweilige Verfügung erwirkt.
Sony Deutschland geht weiterhin mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte vor. So konnte nun erneut eine Unterlassungserklärung sowie eine Einstweilige Verfügung gegen zwei Internethändler erwirkt werden. Eines der beiden Unternehmen hatte Sony Produkte ohne die obligatorische Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register sowie ohne jeglichen Hinweis auf eine deutsche Bedienungsanleitung und der fehlenden Angabe auf eine lediglich einjährige Garantie, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum eingefordert werden kann, im Internet angeboten und damit gegen die in Deutschland geltenden rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen verstoßen. Ein weiterer Internethändler gab an, Sony Produkte sofort liefern zu können, ohne diese jedoch vorrätig zu haben. Gegen das Unternehmen wurde eine Einstweilige Verfügung erwirkt.