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Verbraucherschutz

Weitere Forderungen

Autor:Quelle: IfKom • 31.3.2014 • ca. 0:45 Min

Der Verordnungsentwurf billigt den Kunden das Recht zu, sich über die aktuelle Datenübertragungsrate im Down- und Upload zu informieren. Diese Zielsetzung ist aus Sicht der IfKom nur dann zu erreichen, wenn die Nutzer Messungen dazu selbst anstoßen, auswerten beziehungsweise vergleichen und dokumentieren können. Gerade bei Shared-Medien wie im Mobilfunk ändert sich der Netzzustand dynamisch aufgrund des Nutzungsverhaltens. Daher müssten klare Referenzpunkte definiert werden. Der Vorgang müsse darüber hinaus sicher und datenschutzkonform erfolgen, so die Forderung.

Auch hinsichtlich der Vertragsangebote mit beschränktem Datenvolumen weisen die IfKom auf eine noch erforderliche Differenzierung hin: Hier muss zwischen Up- und Download sowie zwischen Brutto- und Nettobitraten unterschieden werden. Spam- oder IP-Volumenattacken dürften sich dabei nicht nachteilig auf das vertragliche Datenvolumen auswirken.

Jüngste Angriffe auf DSL-Router zeigen, wie gefährlich nicht geschlossene Sicherheitslücken sind. Daher sollen nach Auffassung der IfKom die Netzbetreiber beziehungsweise Lieferanten des Netzabschlussgerätes - zum Beispiel der Router - verpflichtet werden, stets die neueste Software zur Verfügung zu stellen, damit dem Endkunden kein Schaden entstehen kann.