Teure Schimpftiraden im Sozialen Netzwerk

2.500 Euro für Beleidigung per Facebook

22. Februar 2013, 11:06 Uhr | Lars Bube
Beleidigungen können auch im vermeintlich sozialen Netz schnell teuer werden. (Bild: fotogestoeber - fotolia.com)

Satte 2.500 Euro Strafe hat das Amtsgericht Heidelberg einem Facebook-Nutzer für die Beleidigung seines Arbeitgebers innerhalb des eigenen Freundeskreises aufgebrummt.

Fiese Kommentare auf Facebook können schnell teuer werden, selbst wenn sie nicht für alle Nutzer einsehbar gepostet werden. Wie teuer genau, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Heidelberg (Aktenzeichen 27 C 234/12): Für mehrere heftige Beleidigungen seines Arbeitsgebers, die er innerhalb seines Facebook-Freundeskreises gepostet hatte, muss ein Nutzer dem geschmähten Chef jetzt insgesamt 2.500 Schmerzensgeld überweisen. Neben der Schwere der Beleidigungen hatte das Gericht dies damit begründet, dass auch vermeintlich geschützte Bereiche wie Freundeskreise auf Facebook öffentlich zugänglich seien. Schließlich habe der Chef auch von den üblen Beschimpfungen erfahren, obwohl er selbst nicht zu den Empfängern gehört hatte.

Wie drastisch die textuellen Angriffe auf den Vorgesetzten in diesem Fall waren, zeigt ein Vergleich mit einigen bisherigen Fällen. So war etwa ein anderer Facebook-Nutzer in Böblingen mit 300 Euro für die ebenfalls nicht gerade umgängliche Beschimpfung einer Polizistin mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu relativ günstig weg gekommen. Doppelt so teuer kam hingegen vor fünf Jahren eine Frau aus Coburg die - allerdings direkte - Beschimpfung ihrer Nachbarin als »blöde Kuh« und »Hexe« im gemeinsamen Treppenhaus.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Facebook

Matchmaker+