Das Landgericht Lübeck hat in seiner Entscheidung vom 6. März 2006 (Az.: 5 O 315/05) folgende Streitwerten angesetzt:
Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger: 3.000,00 EUR
Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger: 4.000,00 EUR
Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger: 5.000,00 EUR
Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger: bis 7.000,00 EUR
Ab fünf Zusendungen: zwischen 8.000,00 und 12.500,00 EUR
Obergrenze: 12.500,00 EUR
Eine Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung kann danach bereits Anwaltskosten zwischen 308,21 € und 816,41 € nach sich ziehen.