Der Gesetzgeber hat für die Versendung von Email-Newslettern ein enges rechtliches Korsett geschnürt, an das sich jeder Händler halten sollte. Die Zusendung unverlangter Werbe-Emails ist kein Kavaliersdelikt und kann zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen für den Versender führen. Aus Beweisgründen ist es für jeden Händler ratsam, sich vor Versendung von Werbe-Emails stets eine aktive elektronische Einwilligung des jeweiligen Adressaten einzuholen. Dies kann beispielsweise mittels einer sog. Opt-In Checkbox oder über einen Bestellbutton für Newsletter erfolgen. Keinesfalls sollten Email-Newsletter einfach blind an Bestandskunden gesendet werden. Auch insoweit ist eine Einwilligung nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen entbehrlich und es wäre doch schade, wenn man sich die eigenen Kunden dadurch vergrätzt, dass man sie mit unerwünschter Email-Werbung belästigt.
Der Autor: Arndt Joachim Nagelist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.