Adidas öffnet sein Online-Vertriebsmodell für offene Marktplätze. Damit beugt sich das Unternehmen dem Druck von Shop-Betreibern und dem Bundeskartellamt.
Der Sportartikelhersteller Adidas hat angekündigt, beschränkende Klauseln zum Online-Handel aus seinen Verträgen mit Shop-Betreibern zu streichen. Das Unternehmen reagiert damit auf den zunehmenden Druck aus Wirtschaft, Medien und Behörden. So hatten beispielsweise mehr als 14.000 Händler eine Petition der Initiative »Choice in E-Commerce« unterschrieben, die sich gegen Einschränkungen bei Online-Vertriebsmodellen richtet. Gleichzeitig hatte das Bundeskartellamt Asics aufgrund eines ähnlichen selektiven Vertriebssystems bereits scharf kritisiert.
»Wir begrüßen diesen Sinneswandel der Adidas-Verantwortlichen und freuen uns für den Onlinehandel«, kommentiert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH). Mit seinen strengen Vertragsklauseln hatte Adidas es Online-Händlern untersagt, seine Produkte auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay anzubieten. Vor allem der Sport-Fachhandel war von den Maßnahmen des Herstellers zu Beginn des vergangenen Jahres stark betroffen: »Seit über 20 Jahren sind wir als Sport-Fachhandel Kunde bei Adidas. Mit der Einführugn der E-Commerce-Richtlinien am ersten Januar 2013 hat Adidas unsere Kundennummer gesperrt und uns damit von Monat zu Monat in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht«, berichtet Werner Treinen vom Sporthaus »Sport-Treinen« in Hunsrück-Mosel.