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Banken als Fahnder

Banken als Fahnder. Terrorismusbekämpfung ist seit dem 11. September 2001 nicht mehr ­ausschließlich eine Aufgabe von Polizei, Militär und nationalen Sicherheitsbehörden. Inzwischen ist sie auch Teil des täglichen Geschäfts von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern.

Autor: Redaktion connect-professional • 15.6.2005 • ca. 1:25 Min

Banken als Fahnder

Kreditinstitute überwachen mittels Prüfsoft­ware oder manuell Kun­den­­bestände und Zahlungsverkehr auf Konten, die für die Finanzierung terroristischer Organisationen bestimmt sind. Das Durchforsten der ­Finanztransaktionen muss dabei in »Echtzeit« passieren. So schreibt es die Europäische Union (EU) vor. Eine wirklich effektive sowie wirtschaftliche Kontrolle, die allen gesetzlichen Ansprüchen nachkommt, garantiert nur eine automatische Prüfung durch spezielle Software. Fast jede dritte Bank verzichtet allerdings auf eine maschinelle Überwachung von Auslandsüberweisungen. Fünf Prozent beschränken sich auf Stichproben. Dies ist das Ergebnis der Studie »Marktbetrachtung Finanzsanktionen« der Unternehmensgruppe Steria Mummert Consulting.
Besonders problematisch sind die oft sehr niedrigen Geldsummen, die für die Planung und Durchführung terroristischer Aktivitäten notwendig sind. 8000 Euro kosteten den Terroristen die Anschläge in Madrid, schätzen unabhängige Experten. Auch Transaktionen zur bloßen Finanzierung von Terrornetzwerken betragen in der Regel nur geringe Summen. Diese vergleichsweise unbedeutenden Beträge fallen beim Durchlaufen des Finanzsystems kaum auf und sind deshalb nur schwer aufzuspüren. Die bisher eingesetzten Verfahren zur Fahndung nach Geldwäschevergehen, wie beispielsweise die bloße Kontrolle der Identität bei Transaktionen, die eine bestimmte Summe überschreiten, reichen für das Aufspüren terroristischer Geldströme daher nicht aus.
Die EU verschärfte deshalb die Finanzsanktionen, mit denen Terroristen der Zugang zu Geldmitteln abgeschnitten werden soll. Seitdem müssen Eingang, Herkunft, Ausgang und Ziel jeder Geldtransaktion auf Hinweise auf terroristische Verbindungen überwacht und mit den offiziellen Fahndungslisten der Europäischen Kommission und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verglichen werden. Im Verdachtsfall sind die Banken verpflichtet, die Gelder einzufrieren und die Bundesbank zu alarmieren. Allein auf der so ­genannten »Taliban-Liste« stehen rund 1000 Namen und Pseudonyme von Personen in unterschiedlicher Schreibweise - etwa Usama Bin Ladin. Auch Organisationen wie die Terrorgruppe Eta oder IRA sowie mit ihnen verbundene Unternehmen sind dort gespeichert. Dennoch begnügen sich einige Institute zurzeit noch damit, die Embargolisten auszudrucken und jede einzelne Transaktion von Hand zu vergleichen. Ein immenser Aufwand, den eine moderne Prüfsoftware erheblich beschleunigen und vereinfachen kann.