Servicepakete sind durchaus sinnvoll, aber sie enthalten meist auch Leistungen, für die kein ständiger Bedarf besteht. Bezahlt werden müssen sie im Rahmen der pauschalierten Vereinbarungen dennoch. Aus diesem Grund sollten in den Verträgen bestimmte Services, die in bestimmten Situationen wichtig sind, aber keine tagtägliche Grundanforderung darstellen, als on demand-Leistungen definiert werden. Sie stellen variable Kosten dar und können zu Einsparungen bei den Aufwendungen führen.
Kaum ein Prozess oder Service erfolgt völlig fehlerfrei. Aber dies befreit die IT-Lieferanten weder von ihren Qualitätspflichten noch von der Pflicht, die wirtschaftliche Verantwortung für die durch eigene Fehler bewirkten Folgen beim Kunden zu übernehmen. Weitgehende Praxis ist jedoch, dass die internen Aufwände für Korrekturen, Doppelarbeit etc. als Folge von Fehlern des IT-Providers meist vollständig zu Lasten des Anwenders gehen – weil keine systematische und detaillierte Dokumentation der fehlerbezogenen Kosten erfolgt.