Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollen, so der Gründungsgedanke, frei und finanziell unabhängig berichten. Doch in der Realität schnürt die parteipolitische Besetzung der Rundfunkräte den Meinungskorridor bei Nachrichtensendungen immer enger. Zugleich fragt sich der Zuschauer, ob Wiederholungen von billigen 60er-Jahre-Filmchen wirklich etwas mit Kultursicherung zu tun haben. Kultur ist kein statisches Phänomen, sie lässt sich nicht in einem Partei- oder Fernsehprogramm festschreiben. Kultur steht für Pluralismus, Dynamik und Offenheit, befindet sich im stetigen Wandel. Kulturelle Veränderung mag bedrohlich wirken, doch sie ist der Garant für Fortschritt und Weiterentwicklung einer Gesellschaft. Dafür ist es unabdingbar, dass allen Akteuren, die sich auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, auch gleiche Gestaltungsspielräume und gleiche Chancen eingeräumt werden. Rundfunkgebühren aber schaffen Ungleichheit und die Öffentlich-Rechtlichen lösen diese Bringschuld gegenüber der Gesellschaft nicht ausreichend ein.