Vertrag für Online-Musikbetreiber

Bitkom einigt sich mit Gema

8. Dezember 2011, 11:36 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Werbefinanzierte Portale nicht berücksichtigt

Der neue Gesamtvertrag von Bitkom und Gema, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. »Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können«, so Smid. »Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher.«

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden die Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.


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