Mit der eigentlichen Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig ist, werde sich der BGH erst im Rahmen des Revisionsverfahrens beschäftigen. Und das dürfte sich noch eine ganze Zeit hinziehen. Bis dahin seien die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte maßgebend, die nach Ansicht von Oracle besagen, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unzulässig ist.
Usedsoft ist weiterhin anderer Meinung – nicht nur in der Sache, auch in der Bewertung der Zulassung der Revision: »Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels«, meint Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider.
»Die Behauptung von Oracle, die BGH-Entscheidung lasse keine Tendenz erkennen, ist in diesem Zusammenhang leicht durchschaubar. Die Software-Hersteller wissen genau, dass der BGH in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden hat.«
Nach Ansicht von Schneider stütze daher bereits die Zulassung der Revision die fundamentale Überzeugung führender Spezialisten für Urheberrecht, dass das von den meisten Experten mit Kopfschütteln quittierte Urteil des OLG München in Sachen Oracle dringend überprüft werden müsse. Es missachte elementare Grundsätze des deutschen Rechtsstaats.
Der Usedsoft-Chef sieht dem Urteil, das seiner Einschätzung nach in zwei bis drei Jahren erfolgen werde, daher mit Zuversicht entgegen. Ein Ende des Gebrauchtsoftware-Streits scheint damit noch lange nicht in Sicht zu sein.