Ring frei für eine weitere Runde im juristischen Tauziehen um den Handel mit Gebrauchtsoftware: Der Bundesgerichtshof hat in der Auseinandersetzung zwischen Oracle und Usedsoft die Revision zugelassen. Die Software-Industrie hofft auf ein Grundsatzurteil.
Der Rechtsstreit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft und dem Software-Hersteller Oracle geht nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Sommer 2008 in eine neue Runde.
Zwar hatte das OLG hatte eine Revision zunächst nicht zugelassen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun mit Beschluss vom 12. November 2009 (Az. I ZR 129/08), der von Usedsoft eingelegten Beschwerde stattzugeben und damit ein Revisionsverfahren zu ermöglichen.
In der Angelegenheit geht es um den Weiterverkauf von Oracle-Software durch Usedsoft. Allerdings wurden durch den Gebrauchtsoftware-Händler nur die Lizenzen zum Verkauf angeboten, die Software selbst mussten sich die Kunden von Usedsoft jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren. Das OLG München hatte sich der Auffassung von Oracle angeschlossen, dass diese Art des Lizenzhandels eine Verletzung der Urheberrechte des Herstellers darstellt.
Für Oracle, das in dem OLG-Entscheid ein Grundsatzurteil sieht und dabei von Microsoft Schützenhilfe erhält, ist mit der Zulassung der Revision in der Sache noch nichts entschieden. Wie der Hersteller in einer Mitteilung betont, besage der Beschluss lediglich, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.