Das Bundeskartellamt kritisiert das Online-Vertriebsmodell von Asics Deutschland. Die Behörde sieht im selektiven Ansatz Wettbewerbsbeschränkungen.
Das Bundeskartellamt nimmt sich selektive Vertriebsmodelle im Online-Handel vor. Laut Behörde enthält das System von Asics Deutschland, bei dem die Produkte nur über autorisierte Händler verkauft werden, »eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen«. Die Behörde hat dem Unternehmen ihre Bedenken schriftlich mitgeteilt und ihm für eine Stellungnahme bis zum zehnten Juni Zeit gegeben.
»Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb«, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Es sei allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürften und Qualitätsanforderungen aufstellen könnten. Asics untersage allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schieße damit über das Ziel hinaus. »Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von Asics-Laufschuhen beeinträchtigt«, so Mundt.
Das Bundeskartellamt kritisiert vor allem, dass Händlern Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon ausnahmslos untersagt werden. Zudem bemängelt die Behörde das Verbot von Preisvergleichsmaschinen für Ascis-Laufschuhe. Zudem verbietet Asics selbst autorisierten Händlern, Markenzeichen von Asics auf ihren Internetseiten Dritter zu platzieren, um Kunden anzulocken. »Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an«, so die Behörde. Zusammen begründeten diese Verbote sogar ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs.
In diesem Zusammenhang verweist das Bundeskartellamt auch auf andere Markenhersteller, die ähnliche Vertriebsmodelle praktizieren. Aktuell führt die Behörde auch ein Verfahren gegen Asics Konkurrenten Adidas.