Auch Ebay hat als betroffener Marktplatz bereits zum Schritt des Bundeskartellamts Stellung bezogen. Stephan Zoll, Vice President Ebay Germany begrüßt »die klaren Grenzen, die das Bundeskartellamt für die Beschränkung von Verkäufen über das Internet im Allgemeinen und über offene Online-Marktplätze aufstellt«.
Wenn Händler davon abgehalten würden, ihren Online-Kunden das volle Sortiment ihrer Ware anzubieten, würden sowohl Verkäufer als auch Verbraucher durch geringere Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise geschädigt. »Händler und Konsumenten in Deutschland haben ein Recht darauf, die Vorteile des E-Commerce in vollem Umfang nutzen zu können«, so der Ebay Manager.