Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing, Sofia/Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden.
Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern. Im vorliegenden Fall hatten Verbraucher, die auf entsprechende SMS reagierten, Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur seit Ende April 2014 hierzu die Abschaltung von 522 Rufnummern verfügt. Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat die Bundesnetzagentur zugleich gegenüber der Telecom Billing Ltd. und den beauftragten Inkassounternehmen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.
"Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen", empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS."