Seit April 2014 erhielten zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS insbesondere angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS sollen zum Rückruf auf darin genannte Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern animieren. Statt einen persönlichen Kontakt zu erreichen, wird dem Verbraucher bei einem Anruf der beworbenen Rufnummern unterstellt, die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" telefonisch bestellt zu haben. Die betroffenen Verbraucher erhalten kurze Zeit später eine Rechnung des Anbieters Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf. Offene Forderungen des Anbieters werden im weiteren Verlauf durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.
Verbraucher, die eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines beauftragten Inkassounternehmens erhalten, sollten sich auf die von der Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Danach dürfen den betroffenen Verbrauchern die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden. Wenn der Verbraucher das in Rechnung gestellte Entgelt bereits bezahlt hat, sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückfordern.
Eine Übersicht der von der Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch insgesamt verfügten Maßnahmen ist auf der Internetseite unter http://www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste zu finden. Hinweise und Beschwerden zu unverlangten SMS sind an die Bundesnetzagentur zu richten - Tulpenfeld 4, 53113 Bonn