Handel befürchtet hohe Kosten

BVT fordert Nachbesserung beim Gesetz für Altgeräteentsorgung

21. September 2004, 18:09 Uhr |

BVT fordert Nachbesserung beim Gesetz für Altgeräteentsorgung. Jetzt ist das Bundeskabinett gefordert. Der Bundesverband Technik im Einzelhandel sieht die Umsetzung des Gesetzentwurfs für Altgeräteentsorgung gefährdet. Einzelne Bestimmungen sind praxisfremd, kritisiert der Verband.

BVT fordert Nachbesserung beim Gesetz für Altgeräteentsorgung

Im August kommenden Jahres soll das Gesetz zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (ElektroG) in Kraft treten. Dies hat das Bundeskabinett am 1. September dieses Jahres beschlossen. Doch die Umsetzung der Gesetzesvorlage ist laut Bundesverband Technik im Einzelhandel (BVT) gefährdet. Grund: Einzelne Bestimmung würden den Einzelhandel unverhältnismäßig belasten. Daher besteht der Verband auf einer Nachbesserung durch die Bundesregierung.

82 Millionen Verbraucher (etwa 39 Millionen Haushalte) können ab Mitte August 2005 ihre ausgedienten oder defekten Geräte kostenlos an den kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Etwa 12.000 Hersteller und Importeure können die ihnen entstehenden Kosten über die Produktpreise beim Verkauf von Neugeräten an den Verbraucher weitergeben. Auch der Handel kann im Interesse der Verbraucher Altgeräte zurücknehmen – muss dies aber nicht tun. Hier mutet, so der BVT, der Gesetzgeber den Einzelhändlern zu, Anlieferungen von mehr als 20 Geräten im Vorfeld mit den kommunalen Sammelstellen abzustimmen. Besonders praxisfremd ist dabei die in der Begründung geforderte Nachweispflicht des Handels, dass die angelieferten Geräte tatsächlich aus der annehmenden Kommune stammen. Mit dieser bürokratischen Regelung wird der Einzelhandel mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand über die Maßen belastet. Damit gefährdet der Gesetzgeber eine reibungslose und konsumentenorientierte Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht, kritisiert der BVT und die mitunterzeichnenden Handelsorganisationen Aera Rundfunk- und Fernseh GmbH, Akcent Computerpartner AG, Conrad Electronic GmbH, Der Neue Planet, EK Großeinkauf eG, Electronic Partner GmbH, Expert AG, Kaufhof Warenhaus AG, Media Saturn Holding GmbH, PC Spezialist AG, R.I.C. GmbH und Weltfunk/Telering. Der Verband fordert daher eine Klarstellung im Gesetz, nach der Altgeräte bei Anlieferung durch den Handel unentgeltlich, ohne Annahmebeschränkung und ohne Nachweispflichten bei den Kommunen abgegeben werden können. »Wir hoffen auf klare Signale der Politik für eine praxisnahe Umsetzung«, So BVT-Vorsitzender Willi Klöcker.


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