Compliance vom ersten Tag an

5. Oktober 2007, 13:27 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Achtung Datenschutz

Hinzu kommt, dass personenbezogene Daten, die Recht&Klar in diesem Umfeld erhebt, verarbeitet oder nutzt, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen. Bevor diese verarbeitet werden können, muss die Einwilligung des Mitarbeiters oder zumindest ein berechtigtes Interesse des Nutzers vorliegen. Die Verfahren, in denen personenbezogene Daten eingesetzt werden, sind gemäß §4g BDSG auf Antrag jedermann in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Betroffene gemäß §34 BDSG eine Selbstauskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Das führt dazu, dass in allen Systemen nach Daten gesucht wird, die von einer bestimmten Person in irgendeinem Verfahren genutzt werden. Weigert sich Recht&Klar, dieses zu tun, kann sich der Betroffene an die Aufsichtsbehörde wenden. Diese wird dann an die Geschäftsführung herantreten und eine Antwort einfordern. Meist wird dann auch geprüft, ob die Firma der Meldepflicht nachgekommen ist und ob sich mehr als zehn Mitarbeiter in der personenbezogenen Datenverarbeitung befinden. Ist dem so, muss die Firma einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, der durchaus ein externer Spezialist sein kann. Wichtig ist nur, dass der DSB über die geforderte Sachkunde verfügt, die dem Ulmer Landgerichtsurteil (Aktenzeichen 5T 153/90-01 LG Ulm) standhält. Wie das Beispiel von Recht&Klar verdeutlicht, steigt mit zunehmendem Einsatz von Informationstechnologie auch die Bedeutung von IT-Compliance, die schrittweise vom Gesetzgeber konkretisiert wird: in Hinblick auf die Anforderungen, den Einsatz und den Umgang damit. Die Geschäftsführung sollte daher proaktiv mit IT-Compliance umgehen und angemessene Maßnahmen treffen.

Andreas Teuscher ist Senior Consultant IT-Compliance bei Computacenter.


  1. Compliance vom ersten Tag an
  2. IT ist unentbehrlich
  3. Gute Dokumentation muss sein
  4. Achtung Datenschutz

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