Cybergangster machen Jagd auf Kinder

7. Dezember 2009, 8:25 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kreditkartendaten der Eltern in Gefahr

Auch die telefonische Bestellung der Spielwährung wird von den Cybergangstern ausgenutzt, um die Kinder abzuzocken.
Auch die telefonische Bestellung der Spielwährung wird von den Cybergangstern ausgenutzt, um die Kinder abzuzocken.

Doch damit nicht genug: Wenn sie erst einmal Benutzername und Passwort eines Spielteilnehmers haben, versuchen die Cyberkriminellen auch gleich noch an die Kreditkartendaten der Eltern heranzukommen. Dies machen sie, indem sie die gehackten Benutzer auf eine weitere gefälschte Seite schicken, auf der man reales Geld gegen Habbo Taler eintauschen kann. Auch hier ist die Seite wieder einer originalen Seite des Spielanbieters täuschend ähnlich nachempfunden. Statt jedoch seinen Spielcharakter finanziell besser auszustatten, macht man mit der geforderten Eingabe der Kreditkartendaten in diesem Fall eher die Kriminellen reich. Sie verwenden die auf die Weise eingesammelten Kartendaten entweder direkt für Einkäufe, oder verkaufen sie über einschlägige Untergrundportale im Internet an Dritte weiter.

In Deutschland entdeckten die Sicherheitsexperten von G Data außerdem noch eine weitere fiese Masche der Hintermänner. Auch der telefonische Service zum Erwerb des Spielgeldes wird demnach für kriminelle Aktionen missbraucht. So locken die Cybergangster in gefälschten Blogs mit angeblich kostenlosen Talern, die auf diesem Wege eigentlich 3,30 Euro für 18 Stück kosten. Sie geben dabei vor, Administratoren des Spiels zu sein und über einen speziellen Administrator Code kostenlos Taler zu verschenken. Tatsächlich ist der vermeintliche Code jedoch lediglich die für jeden Spieler einmalig vergebene »Habbo ID«, mit der sich die Spieler beim Telefonservice identifizieren können. Somit müssen die Anrufer den normalen Preis bezahlen – überweisen die bezahlten Spieltaler jedoch direkt an den Account des vermeintlichen Administrators, der sie wiederum verkaufen kann.


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  3. Eltern haften für ihre Kinder

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