Das Lösungskonzept der Gesundheitskarte steht
Das Lösungskonzept der Gesundheitskarte steht. Die Realisierung der Gesundheitskarte fordert neben der Karte selbst eine umfangreiche Infrastruktur, um ausreichende Flexibilität und Datenschutz sicherzustellen.
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- Das Lösungskonzept der Gesundheitskarte steht (Fortsetzung)
Das Lösungskonzept der Gesundheitskarte steht
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) möchte 2006 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle gesetzlich Krankenversicherten einführen. Die unterstützende Telematikinfrastruktur vernetzt IT-Systeme in 130000 Praxen, 22000 Apotheken und 2200 Krankenhäusern. Wer immer medizinische Leistungen erbringt, soll flächendeckend und übergreifend mit allen anderen Leistungserbringern zusammen arbeiten. Dadurch sollen Effektivität und Qualität der Gesundheitsversorgung sich signifikant verbessern.
Gesetzliche Grundlage der elektronischen Gesundheitskarte ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz, GMG) aus dem 5. Abschnitt des SGB (Sozialgesetzbuch).
§ 291a des GMG beschreibt, welche Anwendungen mittels der elektronischen Gesundheitskarte realisiert werden sollen, welche Ziele diese anstreben und welchen Datenschutzregeln sie unterliegen.
Es gibt Pflichtanwendungen, die die Versicherten nutzen müssen und andere, die freiwillig sind. Die Pflichtanwendungen, vor allem das elektronische Rezept, sollen Kosten senken und Verwaltungsabläufe vereinfachen. Die freiwilligen Anwendungen wie zum Beispiel die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung und die elektronische Patientenakte bieten Funktionen, die bislang nicht einrichtungsübergreifend verfügbar waren und damit qualitative Verbesserungen für die Versicherten bedeuten.