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Das sind die Informationspflichten von Dienstleistern im Web
Onlinerecht
Das sind die Informationspflichten von Dienstleistern im Web
15. Dezember 2010, 12:48 Uhr |
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Teil 1
Pflichtangaben
Zu den Pflichtangaben gehören einige Punkte, die schon von anderen gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise dem TMG, erfasst sind. Dazu gehören unter anderem Name und Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Kontaktdaten, Handelsregisterangaben, Umsatzsteuer-ID und weitere.
Manche Informationen sind geradezu selbstverständlich, da ohne sie keine sinnvolle Vertragsbeziehung aufgebaut werden kann, wie etwa die Beschreibung der Dienstleistung oder die Angabe des Preises. Die DL-InfoV unterscheidet zwischen den stets und den erst auf Anfrage zur Verfügung zu stellenden Informationen. Zu den Ersteren gehören:
- Familien- und Vorname, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen der Firmenname unter Angabe der Rechtsform
- Anschrift der Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift
- Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit dem Anbieter in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer
- sofern vorhanden Angaben zu Vereins-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Handelsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer falls vorhanden
- bei reglementierten Berufen die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie, sofern vorhanden, Kammer, Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung
- sofern vorhanden Allgemeine Geschäftsbedingungen
- sofern vorhanden etwaige verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand
- gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen
- die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben-falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind:
- bei reglementierten Berufen eine Verweisung auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie sie zugänglich sind
- Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen
- soweit erforderlich Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
- etwaige Verhaltenskodizes, denen sich der Dienstleistungserbringer unterworfen hat, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können, und die Sprachen, in der diese vorliegen
- Angaben zu einem eventuell bestehenden außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen
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