Leider wurde im Zusammenhang mit der Entschließung der 82. Konferenz der Datenaufsichtsbehörden am 28./29. September 2011 zu »Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud Computing« und der »Orientierungshilfe – Cloud Computing«, letztere erarbeitet von den Arbeitskreisen Technik und Medien der Konferenz des Bundes und der Länder (Version 1.0, Stand: 26.09.2011), der Aspekt eines möglichen Datenzugriffs von US-Behörden nicht thematisiert. Auch nicht behandelt wurde, ob beziehungsweise wie dieser Vorgang in der datenschutzrechtlich zulässigen Gestaltung von Angeboten von US-Cloud-Anbietern und ihren verbundenen, in Europa ansässigen Unternehmen, Berücksichtigung finden kann.
In der Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zur Konsultation der EU-Kommission zum Cloud Computing vom August 2011 wird ausgeführt, dass es wichtig wäre, zumindest mit einer ganzen Reihe weiterer Staaten (insbesondere der Vereinigten Staaten) zu einem Übereinkommen über datenschutzrechtliche Mindeststandards zu kommen, die dann überall gesetzlich durchgesetzt werden; andernfalls drohten beispielsweise staatliche Zugriffe ausländischer Behörden am Sitz des Dienstleisters.
Soweit bekannt ist, will sich eine Gruppe von EU-Abgeordneten nicht damit abfinden, dass US-Behörden auf Cloud-Daten europäischer Unternehmen zugreifen können. Diese Gruppe hat insoweit im Juni eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet, um die Rechtslage zu klären.
Die Abgeordneten haben moniert, dass die Antwort der EU-Kommission zwar klar mache, dass die USA unter Berufung auf nationales Recht keinen Zugriff auf Daten erhalten könnten, die von europäischen Unternehmen auf dem Gebiet der EU gespeichert seien, kläre aber nicht die Lage von Unternehmen, die in der EU tätig seien und gleichzeitig eine Präsenz, sei es der Hauptsitz oder andere Aktivitäten, in den USA haben. Man darf ebenso gespannt darauf sein, wenn die EU-Kommission im November ihren Vorschlag zur Revision der geltenden Datenschutzrichtlinie vorlegt, die besonders auf die Herausforderungen der Globalisierung und der modernen Technologien eingehen und die Zusammenarbeit mit Drittländern regeln soll.