Hohes Abmahn-Risiko!

Datenschützer: Facebooks Like-Button ist illegal

19. August 2011, 14:30 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Fachanwalt nennt legalen Ausweg

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke betont, dass für Webseitenbetreiber nach dieser Ankündigung dringender Handlungsbedarf besteht.

»Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht«. Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Webseite der Anwaltskanzlei zu finden.

Die beschriebene Lösung nutzt bereits der Radiosender SWR3. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heißt es dazu: »Für die Gefällt-mir- (Facebook) und +1-Knöpfe (Google) - die du unter vielen Seiten findest - haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de 'Gefällt mir' oder '+1' drücken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen.«

Der Kölner Anwalt weiter: »Erst im März diesen Jahres hatte sich auch das Landgericht Berlin mit dem Facebook Gefällt-mir-Button auseinandergesetzt. Seinerzeit wurde entschieden, dass Wettbewerber wegen der fehlerhaften Einbindung des Gefällt-mir-Buttons sich jedenfalls nicht gegenseitig abmahnen können. Seinerzeit atmeten viele Online-Händler auf, da eine Abmahnwelle so frühzeitig gestoppt werden konnte. Mit der neuerlichen Ankündigung der Datenschutzbehörde in Schleswig Holstein besteht jetzt aber wieder dringender Handlungsbedarf«.


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  2. Fachanwalt nennt legalen Ausweg

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