Rechtsanwalt warnt vor rechtlichen Folgen

Datenschutz gilt auch auf Facebook und Google+

12. Juli 2011, 14:08 Uhr | Folker Lück
Kölner Rechtsanwalt Solmecke: Geltende Datenschutzbestimmungen bei Facebook, Twitter und Google+ ernst nehmen (Foto: Solmecke / Teaser: Rike/pixelio.de)

Eine auf Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei warnt davor, auf Facebook Angaben zu Freunden und Bekannten zu verbreiten: Wer Fotos mit Namen verlinkt oder sehr private Informationen veröffentlicht, kann datenschutzrechtlich belangt und in die Haftung genommen werden.

Nicht nur mit der Veröffentlichung von fremden Bildern, Videos und Songs kann man sich im sozialen Netzwerk Facebook viel Ärger einhandeln: Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde – Beuger - Solmecke rät dringend dazu, den Datenschutz auf Facebook zu beachten. Ganz wichtig: »Wer Inhalte wie Fotos, Kommentare oder Daten mit Bezug zu Dritten auf Facebook veröffentlicht, muss wissen, dass die Betroffenen das Recht auf Korrektur, Entfernung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten haben. Gemäß § 34 BDSG können sie auch Auskunft darüber verlangen, wie und wo die eigenen Daten auf Facebook verwendet wurden«, erläutert Rechtsanwalt Solmecke.

Wer ohne Erlaubnis Fotos von anderen Personen veröffentlicht, diese vielleicht sogar noch mit dem Namen verknüpft oder weitere private Informationen über Dritte veröffentlicht, kann dafür auch datenschutzrechtlich belangt werden.

Das deutsche Datenschutzrecht gilt auch für nicht-öffentliche Stellen, wobei allerdings eine Ausnahme besteht, wenn die Daten nur für persönliche oder interfamiliäre Tätigkeiten eingesetzt werden. Viele Anwender sind deswegen der Meinung, dass eine datenschutzrechtliche Verfolgung automatisch ausbleibt, sobald es im Internet um eine private Aktivität geht - etwa um die eigene Facebook-Seite.

Das ist allerdings nicht so, betont Christian Solmecke: »Bei Facebook werden personenbezogene Daten so aufbreitet und präsentiert, dass sie einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht werden. Das können ein paar hundert Freunde oder - abhängig von der Einstellung - sogar alle Onliner sein. Fakt ist, dass hier der Rahmen des Privaten bei weitem gesprengt wird. Ein Gesetz, um das zu ahnden, muss nicht erst erarbeitet werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind längst geschaffen«.


  1. Datenschutz gilt auch auf Facebook und Google+
  2. Auch Twitter und Google+ betroffen

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