Wenn es um ihre Verbraucherrechte im Online-Shopping geht, wissen deutsche Internet-Nutzer recht gut Bescheid. Das hat eine Befragung von Trusted Shops unter rund 1.000 Nutzern des Social Networks Facebook ergeben.
Die Teilnehmer mussten hierfür fünf Fragen zu ihren Rechten als Online-Kunden beantworten. Fast jeder zweite Anwender konnte vier oder mehr dieser Fragen korrekt beantworten. Auch der Anteil derjenigen Facebook-Nutzer, die nur auf drei Fragen die richtige Antwort geben konnten, war mit 30 Prozent noch erfreulich hoch. Allerdings hat fast jeder vierte Internet-Nutzer noch erheblichen Nachholbedarf und sollte sich entsprechend informieren.
So sollten Online-Shops über eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügen.Tabu für Online-Händler ist zudem in den AGB zu informieren, dass der Kunde nach seinem Einkauf einen kostenlosen Newsletter von Partnerunternehmen zugeschickt bekommt und dafür dessen persönlichen Daten einsetzt oder sogar weitergibt, denn das verstößt gegen geltendes Recht. Ein Newsletter darf bis auf wenige Ausnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers verschickt werden, so die Experten von Trusted Shops. Es reicht aus, wenn der Shopbetreiber die Versandkosten leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite anzeigt, die vor dem Bestellprozess aufgerufen werden muss. Das heißt also, bevor der Verbraucher seine Ware in den Warenkorb legt. Nicht zuletzt sollte es die Möglichkeit geben, persönliche Daten über eine sichere Verbindung an den Händler weiterzugeben. Das betrifft vor allem Zahlungen mit Kreditkarten.