Hinterbliebene haben nicht automatisch Zugang zu den Daten

Die Allerwenigsten regeln ihr digitales Erbe

16. August 2017, 12:25 Uhr | Andrea Fellmeth-Schlesinger

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Noch keine gesetzlichen Regelungen

Noch keine gesetzlichen Regelungen

Neben Profilen in sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen. Von denjenigen, die sich bereits um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben, haben 55 Prozent eine Vollmacht beim Internetdienstleister beziehungsweise der Online-Plattform hinterlegt. 29 Prozent haben testamentarisch beziehungsweise mit einer Verfügung für den Todesfall vorgesorgt. 17 Prozent sagen, dass sie einen Anbieter damit beauftragt haben, im Todesfall alle Onlinekonten
zu löschen.
Sechs von zehn Internetnutzern (59 Prozent) ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Nachlassregelung durchaus bewusst, doch sie sagen: »Ich weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht gemacht.« Lediglich 32 Prozent halten das Thema für unwichtig. Drei von zehn Internetnutzern sagen aber auch, dass der digitale Nachlass ein Thema ist, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. 69 Prozent geben an, dass ihnen die Informationen fehlen, um den digitalen Nachlass zu regeln. 72 Prozent fänden es gut, wenn es eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gebe, vergleichbar mit dem Erbrecht an Gegenständen.


  1. Die Allerwenigsten regeln ihr digitales Erbe
  2. Noch keine gesetzlichen Regelungen
  3. Tipps für einen bewussten Umgang mit dem Thema

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