Was passiert mit den eigenen digitalen Daten nach dem Tod? Nur eine Minderheit regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten.
Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist in unserem Kulturkreis eher die Ausnahme als die Regel. Und sich bei Lebzeiten um den Nachlass – auch den digitalen – zu kümmern, empfinden die meisten wohl als extrem unangenehm. So sagen acht von zehn befragten Internetnutzern, dass sie ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht geregelt haben. Dabei zeigt sich vor allem die jüngste und die älteste Generation relativ unbedarft. 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und 96 Prozent der Generation 65 Plus, die im Internet aktiv sind, haben sich um ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht gekümmert.
Das zeigt eine Umfrage, die der Branchenverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Immerhin neun Prozent haben ihren digitalen Nachlass bislang wenigstens teilweise, weitere neun Prozent vollständig geregelt. »Jeder sollte sich frühzeitig darum kümmern, das heißt schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen«, mahnt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das könne ein Testament oder eine Vollmacht regeln, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Vor allem für den Zugriff auf Onlinedienste wie soziale
Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen. »Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf den Datenschutz und übergeben das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung an Angehörige«, so Rohleder.