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ElektroG: Welche Registrierung zählt?

Gemäß dem Elektrogesetz dürfen Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen, Elektrogeräte nicht in den Verkehr bringen. Jedoch gibt es Grauzonen, bei denen Händler bezüglich der Rechtskonformität nicht sicher sind.

Autor:Redaktion connect-professional • 24.3.2009 • ca. 0:10 Min

Inhalt
  1. ElektroG: Welche Registrierung zählt?
  2. Die Expertenantwort
  3. Fazit

Die Leserfrage

Die Leserfrage

Greifen die im Elektrogesetz festgeschriebenen Bedingungen für den Vertrieb von Elektrogeräten auch bei Herstellern, die zwar über eine so genannte Stammregistrierung verfügen, nicht jedoch über die so genannte Ergänzungsregistrierung hinsichtlich der konkret in Verkehr gebrachten Gerätemarken?

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